Deutschland erfuhr durch Martin Luther eine Reformation der Kirche, aber diese spaltete auch die Kirche. Es wurde von den Landesherren eine Verfassung ausgearbeitet, die ein Gleichgewicht der Rechte enthielt. 1555 wird das Reichsgesetz der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden erlassen. Es enthielt unter anderem auch die Regelung, dass der Landesfürst die Konfession für seine Bewohner festlegen musste.
Wer mit der vorgeschriebenen Religion nicht einverstanden war, konnte das Land verlassen. Das Gesetz enthielt allerdings auch viele Ausnahmefälle, die so kompliziert, widersprüchlich und teilweise unverständlich waren, dass sie später zu unausweichlichen Konflikten führten.
Der Religionsfrieden begann 1570 zu bröckeln und wurde durch den Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 beendet. Lange vor dem Ausbruch des Krieges wurde das katholische Besitzrecht eingeführt. Es beinhaltete, dass der Besitz der katholischen Kirche katholisch bleiben sollte, auch wenn ein Bischof konvertierte. Es musste dann ein neuer Bischof eingesetzt werden. Das Fürstenkollegium wurde mit vier katholischen gegen drei protestantische Fürsten belegt.
Das war noch ein weiterer Schritt, der zu Ungleichheit und Streitigkeiten führte. Die einzige Errungenschaft für die Protestanten war, dass die bereits reformierten Städte nicht zwangsweise konvertiert werden konnten. Dieser Religionsfrieden konnte 60 Jahre erhalten bleiben, aber es kam zwischen den herrschenden Generationen zu sich immer mehr verschärfenden Auseinadersetzungen. Die Landesfürsten versuchten alles, damit ihre Bewohner nicht von anderen religiösen Auslegungen beeinflusst wurden. Die protestantischen Herrscher hatten große Angst vor einer Teilung ihrer Bewegung, wodurch sie den Anspruch auf den Augsburger Religionsfrieden verlieren könnten. In vielen Fällen wurden katholische Besitztümer durch protestantische Landesherren eingezogen. Das war ungesetzlich. Die Revisionsinstitution sollte eine Einigung durchsetzen.
Durch eine katholische Mehrheit verärgert, verließen die protestantischen Länder Brandenburg, Kurpfalz und Braunschweig den Ausschuss und die Revisionsinstitution war so geschwächt, dass sie nicht mehr handlungsfähig war. Die Fürsten wandten sich zukünftig an den Reichshofrat und nicht mehr an das Reichskammergericht. Die Protestanten suchten eine Schutzbündnis und gründeten 1608 die Protestantische Union, deren Führung die Kurpfalz übernahm. Als Gegenzug wurde 1609 die katholische Liga ins Leben gerufen.